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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fach- und Berufsfachschulen der BAWI Barnimer Akademie für Wirtschaft und Informatik GmbH
 

I.  Vertragsgegenstand

Der Teilnehmer erhält Unterricht in der auf der Vorderseite vereinbarten Fachrichtung gemäß Lehrplan für den gewählten Bildungsgang. Er erhält die im Bildungsgang gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnisse. Bei nicht erfolgreichem Abschluss hat der Teilnehmer Anspruch auf ein Abgangszeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung.


II. Durchführung des Unterrichts

1. Beträgt die Teilnehmerzahl eines Bildungsganges zu Beginn weniger als 18, so ist der Schulträger, die BAWI Barnimer Akademie für Wirtschaft und Informatik GmbH, (BAWI GmbH) berechtigt, das Seminar abzusagen. Sinkt die Teilnehmerzahl im Verlauf der Ausbildung unter 15, kann die Fach- oder Berufsfachschule Klassen zusammenlegen.
2. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
3. Den Teilnehmern ist es untersagt, Software-Produkte zu kopieren oder Datenträger zu entfernen. Bei Verstoß ist er in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
4. Befindet sich der/die Teilnehmer/in bei Beendigung des Bildungsganges mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist die BAWI GmbH berechtigt, das Abschlusszeugnis bzw. die Teilnahmebescheinigung so lange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen sind.

III. Vertragsschluss, Probezeit,  Rücktritt und Kündigung

1. Vertragsschluss
 Die BAWI GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen einen vom Bewerber vollständig ausgefüllten und mit den erforderlichen Unterschriften versehenen Antrag innerhalb 14 Tagen nach dessen Eingang abzulehnen. Für die Rechtskräftigkeit dieser Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb der Frist aus.
2.  Probezeit


  Die Aufnahme des/der Schüler/in erfolgt zunächst auf
  Probe. Die Probezeit dauert 6 Monate (1. Schulhalbjahr).
  Die Probezeit gilt nicht für Teilnehmer der Umschulung.


3. Rücktritt
 Bis zum Ausbildungsbeginn kann der Bewerber kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden voll erstattet.
4. Kündigung
a) Kündigung während der Probezeit

Während der halbjährigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beiderseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Macht der/die Teilnehmer/in von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, muss er/sie die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung entstandenen Gebühren zahlen und hat keinen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen. Eventuell überzahlte Beträge werden erstattet.
b) Ordentliche Kündigung oder Kündigung nach der Probezeit


Der/Die Auszubildende ist berechtigt, einen zwei- oder dreijährigen Bildungsgang nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende des auf die Probezeit folgenden Quartals, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Die Gebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Eventuell darüber hinaus gezahlte Gebühren werden erstattet.
c) Das gesetzlich eingeräumte Recht der außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt. Die Zahlungsverpflichtung besteht bis zum Zugang der Kündigungserklärung. Eventuell überzahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5. Kündigungsrecht des Schulträgers

Die BAWI Barnimer Akademie für Wirtschaft und Informatik GmbH ist berechtigt, zu jeder Zeit zu kündigen, jedoch nur aus wichtigem Grund. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a) Das Kopieren von Software-Produkten sowie das Entfernen von Datenträgern.
b) Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand  von 2 Monaten oder mit zwei Ratenzahlungen. Die offene Forderung wird dann einem Inkassounternehmen übergeben.
c) Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, Ausbildungsobjekte usw.
d) Häufige Verspätung oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen.
e) Die permanente Störung des Unterrichts.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Gebühr ist im Falle der außerordentlichen Kündigung durch die BAWI GmbH bis zu dem Zugang der Kündigungserklärung folgenden Monatsende zu zahlen.
Eventuell überzahlte Beträge werden nach Abzug eventueller Schadensersatzanspruche erstattet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lernmittelkosten besteht nach Aushändigung von Lernmitteln in keinem Fall.

IV. Haftungsbeschränkung

 Die BAWI GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

V. Allgemeine Bestimmungen

1. Soweit einzelne Bestimmungen von Verträgen der  Fach- und Berufsfachschulen der BWI GmbH unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
2.  Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3.  Gerichtsstand ist der jeweilige Ausbildungsort.